{"version":1,"type":"rich","provider_name":"Libsyn","provider_url":"https:\/\/www.libsyn.com","height":90,"width":600,"title":"Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten","description":"In dieser Folge behandeln wir die Frage, ob Urheber verpflichtet sind, ihre Rohdaten an Auftraggeber herauszugeben. Der Anlass ist ein laufendes Klageverfahren, bei dem unsere Kanzlei einen Videografen vertritt, der nach Uneinigkeiten \u00fcber die geschuldeten Leistungen bez\u00fcglich der Erstellung eines Hochzeitsvideos verklagt wurde, s\u00e4mtliche Rohdaten an die Auftraggeberin herauszugeben.&amp;nbsp; Die Kl\u00e4gerin beruft sich naben einem angeblich vertraglichen Anspruch auch auf \u00a7 667 BGB und eine BGH-Entscheidung bez\u00fcglich der Herausgabepflicht von Tonbandaufnahmen unseres Alt-Kanzlers Helmut Kohl. Dementsprechend argumentiert sie, dass alles, was f\u00fcr die Auftragsausf\u00fchrung relevant ist, herausgegeben werden muss, auch Rohdaten. Wir hingegen sind der Ansicht, dass die Herausgabe nur bei expliziter Vereinbarung geschuldet ist, da der gesetzliche Herausgabeanspruch nicht einschl\u00e4gig sein kann, da nach \u00a7 662 BGB eine unentgeltliche Auftragserteilung zwingend vorausgesetzt wird. Ferner sind wir auch der Ansicht, dass der Vertrag sich grunds\u00e4tzlich nur auf die Herausgabe der vereinbarten fertigen Videos und nicht auf das zugrundeliegende Rohmaterial beziehen kann.&amp;nbsp; Das Gericht tendiert vorl\u00e4ufig dazu, dass die Kl\u00e4gerin einen Anspruch auf Herausgabe nur dann hat, wenn dies im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde und weist darauf hin, dass die BGH-Rechtsprechung zu den &quot;Kohl-B\u00e4ndern&quot; nicht ohne weiteres auf diesen Fall \u00fcbertragbar ist. Es wird betont, dass Urheber oft verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Inhalten anbieten, und die Kammer aktuell nicht der Ansicht ist, dass danenen stets auch ein Anspruch auf Herausgabe aller vorliegender Dateien bestehen w\u00fcrde.&amp;nbsp; F\u00fcr die Praxis bedeutet dies, dass die Herausgabe von Rohdaten idealerweise bei Vertragsschluss thematisiert werden sollte, da die Hindernisse bei der Erlangung von Rohdaten ansonsten durchaus un\u00fcberwindbar sein k\u00f6nnen.&amp;nbsp; &amp;nbsp; ","author_name":"kreativ[ge]recht","author_url":"http:\/\/www.sld-ip.com","html":"<iframe title=\"Libsyn Player\" style=\"border: none\" src=\"\/\/html5-player.libsyn.com\/embed\/episode\/id\/28954143\/height\/90\/theme\/custom\/thumbnail\/yes\/direction\/forward\/render-playlist\/no\/custom-color\/88AA3C\/\" height=\"90\" width=\"600\" scrolling=\"no\"  allowfullscreen webkitallowfullscreen mozallowfullscreen oallowfullscreen msallowfullscreen><\/iframe>","thumbnail_url":"https:\/\/assets.libsyn.com\/secure\/item\/28954143"}